Für uns von CCM ist die Geschwindigkeit bei der Umsetzung von Änderungen wesentlich, um den Service, den wir seit 50 Jahren unseren Kunden und Partnern anbieten, stets auf dem gewohnt hohen Niveau zu halten.
Aus diesem Grund sind alle unsere Produkte für das Einwickeln und Verpacken der Lebensmittel bereits mit den notwendigen und in nächster Zeit obligatorischen Umweltkennzeichnungen versehen.
LEITLINIEN ZUR UMWELTKENNZEICHNUNG DER VERPACKUNGEN:
- Auf allen Verpackungen (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) müssen die Hersteller die von der Entscheidung 97/129/EG vorgesehene alphanumerische Codierung anbringen.
- Alle Verpackungen sind in Form und Art so zu kennzeichnen, wie das Unternehmen es hinsichtlich Eignung und Wirkung am besten einschätzt, um das vorgesehene Ziel zu erreichen; dabei ist auch der Verweis auf digitale Kanäle (z. B. App, QR-Code, Websites) stets zugelassen, welche die Informationen direkt auf der Verpackung vollständig ersetzen oder ergänzen können.
- Auf den für den Verbraucher bestimmten Verpackungen müssen ferner die entsprechenden Hinweise für die richtige Trennung und Entsorgung der Abfälle und die Aufforderung zur Beachtung der diesbezüglichen Verordnungen des eigenen Wohnorts angegeben sein.
Weiterführende Informationen in diesem Zusammenhang erhalten Sie hier:
https://www.italiagrafica.com/etichettatura-imballaggi-linee-guida-e-attuazione-direttiva/








